Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die älteste Form der Beisetzung und die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Erde. Der Sarg wird nach der Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.

Unterschieden werden die Gräber nach Wahl- und Reihengräbern. Die Ruhedauer einer Grabstelle richtet sich nach regionalen Bestimmungen (Friedhofssatzungen).

In Uetze beträgt die Ruhezeit 30 Jahre.

Bei der Wahlstätte suchen die Angehörigen die Grabstelle selbst aus. Nach der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Ansonsten kann die Grabstelle auch wieder neu belegt werden. Im allgemeinen dürfen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.

Seit einiger Zeit ist auf manchen Friedhöfen auch eine anonyme Erdbestattung möglich. Hierbei erhält die Grabstelle keinen Grabstein und wird nicht bepflanzt. Die Fläche wird mit Rasen begrünt. Auf dem Uetzer Friedhof ist diese Form nicht möglich. Hier gibt es jedoch eine Sarggemeinschaft auf einer Rasenfläche. Hier ist das Aufstellen von Grabsteinen allerdings vorgeschrieben.

 

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